Systemrelevant und Teil der kritischen Infrastruktur – Fachkräfte in
den umwelttechnischen Berufen arbeiten in gesellschaftlich hoch
relevanten Bereichen: in der Wasserversorgung, der
Abwasserbewirtschaftung, der Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie in
der Pflege und Wartung von Rohrleitungsnetzen und Industrieanlagen.
Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie
veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine
Modernisierung der vier Ausbildungsordnungen erforderlich gemacht.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher gemeinsam mit den
zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und
Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der
Bundesregierung die Ausbildungsordnungen dieser Berufefamilie
modernisiert. Die vier neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August
2024 in Kraft.
Mit der Modernisierung erhalten die Berufe zudem neue
Abschlussbezeichnungen, welche die durch die Digitalisierung gestiegenen
Anforderungen widerspiegeln. Gleichzeitig gibt es in den einzelnen
Berufen verschiedene Neuerungen, unter anderem:
• waren bei den Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für
Wasserversorgung der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser und die
Optimierung von Prozessen, um Wasserverluste zu verhindern, wichtige
Aspekte im Neuordnungsprozess,
• wird das Berufsprofil der Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für
Abwasserbewirtschaftung vor dem Hintergrund des Klimawandels um den
Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung erweitert und es kommen
weitergehende Reinigungsverfahren hinzu,
• entfallen bei den Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für
Kreislauf- und Abfallwirtschaft die bisherigen Schwerpunkte, so dass sie
zukünftig vielfältiger einsetzbar sind, und
• die Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Rohrleitungsnetze und
Industrieanlagen werden weiterhin in diesen beiden Schwerpunkten
ausgebildet, allerdings haben sich die zeitlichen Richtwerte von 30 auf
42 Wochen erhöht.
Die gemeinsamen Kernqualifikationen bleiben erhalten. Allerdings
reduziert sich der zeitliche Umfang hier von 15 auf zwölf Monate. So
wird mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte und die
erhöhten Anforderungen an die IT-Sicherheit geschaffen. An die Stelle
der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung
tritt in Zukunft die Gestreckte Abschlussprüfung.
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